12.06.10
Zwergenseite(at)Sven-Landskron.de
Der
definitive Vaterverlust gehört zu den schlimmsten Katastrophen, die Kinder
erleben können.
(Prof.
Dr. med. Horst
Petri, Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie)
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Familienrecht : Elterliche Sorge -
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UN-Kinderrechtskonvention (KRK) -
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) -
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Du
sagst : "Mein Kind !" |
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JANUSZ KORCZAK - Die Liebe zum Kind Als Vater gehört es zu meinen Grundüberzeugungen, dass ein jedes Kind zu seiner gesunden körperlichen, seelischen und intellektuellen Entwicklung des gelebten Kontaktes zu seinen beiden Eltern bedarf, wo immer und so gut dies möglich ist. Dabei beziehe ich mich auf die diesbezügliche, geradezu grandiose Formulierung des OLG München in seinem Urteil vom 15.03.1999 ( 26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154 ) : "Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern. Das Eltern-Kind-Verhältnis ist die Basis für eine gesunde körperliche, seelische und intellektuelle Entwicklung des Kindes. Nur eine positive Beziehung zu beiden Eltern hat günstige Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, auf die eigene Beziehungsfähigkeit, auf die Lebenszufriedenheit und die Lebensqualität des Kindes. In diesem Sinne sind die Vorzüge der gemeinsamen elterlichen Sorge gegenüber der Alleinsorge gerade darin zu sehen, dass die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern besser aufrechterhalten und gepflegt werden und dass das Verantwortungsgefühl und damit die Verantwortungsbereitschaft beider Eltern gegenüber dem Kind erhalten bleiben und gestärkt werden können, wodurch sich die Chancen vergrößern, dass das Kind trotz der Trennung zwei in jeder Hinsicht vollwertige Elternteile behält." Diese Seite soll dazu beitragen ein gesellschaftliches Umdenken voranzutreiben und den Kindern, die von Trennung und Scheidung betroffen sind - beide Eltern und auch die Großeltern zu erhalten ! Hierzulande muss endlich etwas gegen verantwortungslose Elternteile gemacht werden, die ihre Kinder ganz bewusst zu "HALBWAISEN" machen wollen bzw. bereits gemacht haben und damit nicht wieder gutzumachende psychische Verletzungen von "KINDERSEELEN" verursachen ! All zu oft wird vergessen, dass es beim Sorgerecht nicht primär um ein Recht der Eltern geht, sondern um ein Grundrecht des Kindes, das von der UN-Kinderrechts-Konvention verbrieft ist und damit den Rang eines Menschenrechts hat. Die Fälle : SAHIN / SOMMERFELD / HOFFMANN etc. - Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen - sind leider nur die Spitze des Eisberges verweigernder Elternteile und vieler nicht bekannt gewordener Fälle in der Deutschen Familienrechtspraxis ! In Deutschland gilt internationales / europäisches Privatrecht, wie jüngst erst wieder bestätigt worden ist. Deshalb kommt den Vertretern von Behörden, Ämtern und der Justiz bei der Wahrung der Kinderrechte eine ganz besondere Verantwortung zu ! Insbesondere solltet Ihr auf folgende Gesetze ausdrücklich hinzuweisen, denn Kinder haben Rechte - unabhängig von den Eltern oder den Großeltern : Art. 9 Abs. 3 - Kinderrechts-Konvention (KRK), Art. 8, 13 und 14 - Europäische-Menschen-Rechts-Konvention (EMRK), i. V. m. dem Kindschaftsrecht §§ 1626 (1/2/3) - §§ 1684 (1/2) - §§ 1685 (1) – (BGB) bzw. Art. 6 - Grundgesetz (GG) Die Entwicklung Eures Kindes / Eurer Kinder ist Euch wichtig !!! Deshalb freue ich mich über jeden Beitrag, der zur Vervollständigung dieser Seiten beitragen kann. Folgende Gesetzestexte sollten für Eure Argumentation hilfreich sein : |
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Artikel 18 - Verantwortung für das Kindeswohl |
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR)
SAHIN & SOMMERFELD ./. Deutschland - Eine schallende Ohrfeige für die deutsche Familienrechtsprechung ! - SEITENANFANG - |